Klasse B96
Fahrzeuge
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeug- kombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Mindestalter
Bemerkung
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Klasse BE
Fahrzeuge
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeug- kombination über 4.250 kg
Bemerkung
Max. Gesamtmasse des Zuges 7t
Mindestalter
Klasse B196
Fahrzeuge
Fahren von Krafträdern mit max. 125 ccm und 11 kW (Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/ kg nicht übersteigen)
Bemerkung
- Gilt nur innerhalb Deutschlands
- Kein Aufstieg auf Klasse A2 möglich
- 4x 90 min Theorie Klasse A
- mind. 5x 90 min Praxis
- mind. 15 min Testfahrt durch Fahrlehrer, keine Prüfung erforderlich
- Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erteilt
Mindestalter
- mind. 25 Jahre alt bei Erteilung
- mind. 5 Jahre Klasse B Vorbesitz
Klasse A1
Fahrzeuge
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Bemerkung
- Einschluss: AM
- Geschwindigkeits-beschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter
Klasse A
Fahrzeuge
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bemerkung
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung
- erforderlich
- Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter
- 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Di
Klasse AM
Fahrzeuge
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Bemerkung
- Einschluss: Keine Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Mindestalter