Klassen
Diese Führerscheinklassen bilden wir aus
Klasse B
Fahrzeuge
- Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeug-kombination max. 3.500 kg
Bemerkung
- Einschluss AM, L
- Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Klasse B96
Fahrzeuge
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeug- kombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Mindestalter
- vgl. Klasse B
Bemerkung
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Klasse BE
Fahrzeuge
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeug- kombination über 4.250 kg
Bemerkung
Max. Gesamtmasse des Zuges 7t
Mindestalter
- vgl. Klasse B
Klasse B196
Fahrzeuge
Fahren von Krafträdern mit max. 125 ccm und 11 kW (Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/ kg nicht übersteigen)
Bemerkung
- Gilt nur innerhalb Deutschlands
- Kein Aufstieg auf Klasse A2 möglich
- 4x 90 min Theorie Klasse A
- mind. 5x 90 min Praxis
- mind. 15 min Testfahrt durch Fahrlehrer, keine Prüfung erforderlich
- Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erteilt
Mindestalter
- mind. 25 Jahre alt bei Erteilung
- mind. 5 Jahre Klasse B Vorbesitz
Klasse A1
Fahrzeuge
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Bemerkung
- Einschluss: AM
- Geschwindigkeits-beschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter
- 16 Jahre
Klasse A2
Fahrzeuge
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
- Einschluss: AM, A1
Mindestalter
- 18 Jahre
Klasse A
Fahrzeuge
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bemerkung
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung
- erforderlich
- Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter
- 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Di
Klasse AM
Fahrzeuge
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Bemerkung
- Einschluss: Keine Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Mindestalter
- 16 Jahre
Ruf gleich an:
04793-778996
Öffnungszeiten
Bürozeiten:
Mo 17:30 - 19:30 Uhr
Di 17:30 - 19:30 Uhr
Do 17:30 - 19:30 Uhr
Unterricht:
Es finden regelmässig 7-tägige Theorie-Intensivkurse statt